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AGB & Nutzerbedingungen Gruppensport in Wien | unsere AGB

der
Vienna City Wildwasser Betriebs-GmbH 
Gießereistraße 8
5280 Braunau am Inn

in der ab dem 01……….2016 geltenden Fassung (AGB-Nutzung):

1. Geltungsbereich: Diese AGB gelten für die Nutzung des von der Vienna City Wildwasser Betriebs-GmbH (im Folgenden kurz „Wildwasser GmbH“) auf der Donauinsel (Wien) betriebenen Wildwasser-Kanals (im Folgenden: „Vienna Watersports Arena“) und die daraus resultierenden Beziehungen zwischen der Wildwasser GmbH und dem/n Nutzer/n.

2. Abrufbarkeit AGB und zusätzliche Nutzerbedingungen: Diese AGB sind unter https://www.viennawatersportsarena.at  in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar und erscheinen dem Nutzer jeweils vor Abschluss des Vertrags. Ergänzend sind die bei der Anmeldung Lokalität aufliegenden Nutzerbedingungen zu beachten, welche sich auch auf der Rückseite des von den Nutzern vor Benutzung der Anlage auszufüllenden Datenformulars befinden. Diese gelten zusätzlich und ausschließlich, ohne dass es eines Widerspruchs gegen abweichende Bedingungen des Nutzers bedarf. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform; auch die Bedingung der Schriftform ist nur wirksam, wenn die dahingehende Vereinbarung selbst die Schriftform wahrt. Ferner bleibt die Geltung der Parkordnung der Vienna Watersports Arena außerhalb der Nutzung der Sportanlagen unberührt.

2. Leistungen: Die Wildwasser GmbH bietet in der Vienna Watersports Arena in verschiedenen Schwierigkeitsstufen Rafting und Wildwasser-Kajak (jeweils bis Wildwasserstufe III nach ICF) an. Die Vienna Watersports Arena verfügt über Bootsförderbänder vom Zielbecken zum Start der jeweiligen Bahn. Ein Anspruch auf deren Nutzung besteht bei betriebsbedingter Abschaltung nicht.

3. Vertragsabschluss/Zahlung: Die Nutzung der in der Vienna Watersports Arena angebotenen Leistungen kann nur online (https://www.viennawatersportsarena.at) reserviert und bestellt werden. Im Einzelfall unterbreitet die Wildwasser GmbH auf Anfrage auch ein schriftliches Angebot (z.B. Firmenevents).

3.1. Für die Onlinebuchung, die – noch freie Zeiten vorausgesetzt - bis zum Tag der beabsichtigten Nutzung möglich ist, muss sich der Nutzer u.a. unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Homepage (https://www.viennawatersportsarena.at) registrieren. In dem nach dem Login zugänglichen Bereich erhält der Nutzer Zugriff auf die Daten seiner Buchungen und sein E-Mail-Postfach, in welchem alle ihn betreffenden Bestätigungen über Buchungen und Stornierungen sowie Rechnungen hinterlegt werden. Der Nutzer versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im eigenen Namen und/oder Vollmacht des/der Buchungsinteressenten abgibt. Der Vertrag kommt mit Erhalt der den Eingang der Buchung/Bestellung des Nutzers bestätigenden E-Mail der Wildwasser GmbH in dessen Nutzer-E-Mail-Postfach oder an eine andere vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse zustande. Die vom Nutzer gewählten Zeiten werden jedoch unabhängig davon, wann der Nutzer Zahlung leistet, verbindlich gebucht.

3.2. Unterbreitet die Wildwasser GmbH dem Nutzer ein schriftliches Angebot, kommt der Vertrag mit dem Eingang der fristgerechten Bestätigung des Angebots durch den Nutzer bei der Wildwasser GmbH zustande und der Nutzer hat den getroffenen Vereinbarungen entsprechend zu zahlen. Auch in diesem Fall gelten die vom Nutzer gewählten bzw. die im Angebot erwähnten Zeiten als verbindlich gebucht.

3.3. Die Wildwasser GmbH behält sich das Recht vor, vom Nutzer die Bezahlung der gebuchten Leistung entweder vor der entsprechenden Nutzung oder danach zu verlangen. Wird die Rechnung nach Inanspruchnahme der Leistung gelegt, verpflichtet sich der Nutzer zur Bezahlung binnen 7 Tagen, widrigenfalls die Wildwasser GmbH berechtigt ist, zusätzlich zum Entgelt Verzugszinsen i. H. v. 6% p.a. vom Rechnungsbetrag geltend zu machen. Wird der Nutzer zur Zahlung vor Inanspruchnahme der Leistung aufgefordert, steht der Wildwasser GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbezahlung zu.

4. Nutzungszeiten: Die reinen Wildwassernutzungszeiten beginnen zur vollen zweiten Stunde der Nutzungszeit. Aufgrund des Zeitaufwands für das Umkleiden und die Einweisung ist es erforderlich, dass sich der/die Nutzer mindestens 75 Minuten vorher, das bedeutet 15 Minuten vor der gebuchten Anmeldezeit, an der Kasse anmeldet/n und nach der Begrüßung die Sportbekleidung in Empfang nimmt/nehmen. Um die gebuchten Kajak-Zeiten einhalten zu können, ist die für das Umkleiden und die Einweisung durch unser Personal erforderliche Zeit einzuplanen. Bei Nicht-einhalten der erwähnten Zeiten verlängert sich der Nutzungsanspruch nicht; es bleibt bei den vereinbarten Zeiten.

5. Preise: Es gelten unsere an der Kasse und auf unserer Homepage veröffentlichten Preise. Die Vienna Watersports Arena behält sich das Recht vor, Preisänderungen auch während des Geschäftsjahres vorzunehmen. Bei bereits erfolgter Buchung gilt aber der in der Reservierung bzw. dem angenommenen Anbot angeführte Preis.

6. Voraussetzungen der Nutzung:

6.1. Die Vienna Watersports Arena wird nur bei Außentemperaturen über 2°C (gemessen bei der Hohen Warte 38, 1190 Wien) betrieben.

6.2. Die Wildwasserbahn darf nur nutzen, wer mindestens 12 Jahre alt ist. Die Nutzung durch Minderjährige ab 12 Jahre erfordert die Anwesenheit eines die Aufsicht ausübenden Volljährigen. Die Vienna Watersports Arena ist berechtigt, vom Nutzer bzw. der Begleitung einen Nachweis der Aufsichtsberechtigung und des Geburtsdatums (z.B. Ausweis) zu verlangen.

6.3. Die Nutzung ist ausschließlich unter Einhaltung der in diesen AGB und in den Nutzerbedingungen (siehe Akt 2.) formulierten Verhaltensregeln zulässig. Mit Vertragsabschluss bestätigt jeder Nutzer, die in AGB und Nutzerbedingungen zugrunde gelegten Regelungen einzuhalten.

6.4. Zur Anmeldung vor Ort und Inanspruchnahme der Leistung hat der Nutzer die erhaltene Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung vorzuzeigen. Die Wildwasser GmbH ist berechtigt, die Nutzung zu verweigern, wenn der Nutzer nicht imstande ist, einen Nachweis über die erfolgte Buchung/Reservierung zu erbringen, ohne dass dem Nutzer daraus irgendwelche Ansprüche entstehen.

6.5. Den Anweisungen des Vienna Watersports Arena-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Vienna Watersports Arena-Personal ist berechtigt, solche Nutzer von der Benutzung auszuschließen, denen es erkennbar an, zu einer sicheren Nutzung erforderlichen, sportlichen, gesundheitlichen und/oder körperlichen Fähigkeiten mangelt, insbesondere bei jeglichem Alkoholeinfluss. Die diesbezügliche Beurteilung des Personals ist verbindlich. Das Personal ist auch berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Tauglichkeit externen Sport- und Sicherheitsmaterials zu prüfen und kann dieses bei Beanstandungen (darunter zählt u. a. auch starke Verschmutzung) von der Nutzung in der Vienna Watersports Arena ausschließen. Ebenso ist das Vienna Watersports Arena-Personal berechtigt, Nutzer die sich entgegen den AGB oder Nutzerbedingungen verhalten, von der Nutzung der Vienna Watersports Arena sowie der Leistungen auszuschließen. Ansprüche des Nutzers erwachsen hieraus nicht.

7. Ausrüstung:

7.1. Rafting darf mit Ausnahme geeigneter nutzereigener Neoprenbekleidung ausschließlich mit von der Vienna Watersports Arena bzw. der Wildwasser GmbH zur Verfügung gestelltem Sportmaterial betrieben werden. Wildwasser-Kajak ist auch mit geeignetem (siehe Pkt. 6.4.) nutzereigenem Sportmaterial möglich.

7.2. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal verbindlich über die Eignung, ohne das dem Nutzer daraus Ansprüche erwachsen.

8. Sicherheit: Für an den Nutzer herausgegebene Kleidung und Ausrüstung kann die Vienna Watersports Arena die Hinterlegung einer geeigneten Sicherheit oder Wertsache verlangen.

9. Umkleiden: Das Umkleiden erfolgt in den hierfür vorgesehenen Umkleideräumen. Kleidungsstücke des Nutzers können dort auf eigene Gefahr abgelegt werden. Für Wertsachen befinden sich entsprechende Kästchen bei den Anmeldung Räumlichkeiten und können diese dort versperrbar abgegeben werden.

10. Rücktrittsrecht des Nutzers/Stornierung: Die Wildwasser GmbH räumt dem Nutzer ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu nachfolgenden Bedingungen ein. Der Rücktritt ist bis zum Ablauf des 22. Kalendertages vor dem gebuchten Nutzungstag kostenfrei möglich. Im Falle eines Rücktritts ab dem 21. Kalendertag vor dem gebuchten Nutzungstag hat die Wildwasser GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Als Entschädigung ist nach Wahl der Wildwasser GmbH entweder eine Rücktrittspauschale (10.1.) oder der konkret nachgewiesene Schaden (10.2.)  zu leisten.

10.1. Grundsätzlich ist eine Rücktrittspauschale für jedes stornierte Einzelticket bzw. für jedes stornierte Boot (im Rahmen einer Buchung eines kompletten Bootes) in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts (es gilt das Einlangen der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Wildwasser GmbH bzw. bei telefonischem Rücktritt der Zeitpunkt der mündlichen Rücktrittserklärung) nach folgender Maßgabe zu zahlen:

  • vom 21. bis 14. Kalendertag vor dem Nutzungstag: 15% des jeweiligen Ticketpreises / Kanalzeit
  • vom 13. bis 7. Kalendertag vor dem Nutzungstag: 25% des jeweiligen Ticketpreises / Kanalzeit
  • vom 6. bis 2. Kalendertag vor dem Nutzungstag: 50% des jeweiligen Ticketpreises / Kanalzeit
  • 1. Kalendertag vor dem Nutzungstag und am Nutzungstag: 100% des jeweiligen Ticketpreises / Kanalzeit.

Dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass der Wildwasser GmbH kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Rücktrittspauschale ist.

10.2. Die Wildwasser GmbH kann den ihr entstandenen Schaden aber auch konkret berechnen. In diesem Fall hat der Nutzer höchstens einen Betrag in Höhe des für die vom Nutzer gebuchte Leistung zu zahlenden Preises ohne Abzug etwaiger ersparten Aufwendungen oder etwaigen anderweitigen Erwerbs zu leisten.

10.3. Die Pflicht zur Entschädigung besteht nicht, wenn der Nutzer Einzeltickets erworben hat und krankheitsbedingt verhindert ist, die Vienna Watersports Arena zu der gebuchten Zeit zu benutzen und die hindernden Umstände nach dem Vertragsabschluss eingetreten sind. Dies gilt allerdings ausdrücklich nicht im Rahmen einer preisgünstigeren Buchung von kompletten Booten. Die krankheitsbedingte Verhinderung hat der Nutzer durch Vorlage einer gültigen Krankenbescheinigung bis spätestens 7 Tage nach dem vertraglich gebundenen Termin nachzuweisen. Erfolgt die Vorlage nicht innerhalb der genannten Frist, ist eine Erstattung  ausgeschlossen.

10.4. Das Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des FAGG 2014 kommt infolge der Ausnahmebestimmung nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG 2014 nicht zur Anwendung.

11. Rücktrittsrecht der Wildwasser GmbH: Die Wildwasser GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages dadurch unmöglich wird, dass höhere Gewalt, Wind oder sonstige Wetterverhältnisse, Revisions- oder Reparaturbedarf an Geräten oder Anlagen oder andere, nicht von der Wildwasser GmbH zu vertretende Umstände eine Nutzung nicht zulassen. Über solche Ausfallzeiten wird der Nutzer unverzüglich per E-Mail oder Post informiert. Im Falle eines Rücktritts erstattet die Wildwasser GmbH dem Nutzer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Dem Nutzer steht es im Fall des Rücktritts durch die Wildwasser GmbH frei, sich einen neuen Termin zu wählen.

Für den Fall, dass die Nutzung während der Inanspruchnahme der Leistung durch den Nutzer seitens der Wildwasser GmbH untersagt werden muss (z.B. Unwetter, behördliche Anordnung etc) erhält der Nutzer einen Gutschein im Ausmaß der noch nicht verbrauchten Leistungszeit. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn die Untersagung seitens der Wildwasser GmbH auf ein Verschulden des/der Nutzer zurückzuführen ist.

12. Haftung des Nutzers: Der Nutzer ist zum sorgsamen Umgang mit dem ihm zur Nutzung überlassenem Material, zur Befolgung von Anweisungen des Personals sowie zur Einhaltung der AGB und Nutzerbedingungen (siehe Pkt 2.) verpflichtet und hat im Falle schuldhafter Verletzung dieser Pflichten den der Wildwasser GmbH dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen und für dadurch entstandene Schäden an Dritten eigens einzustehen und die Wildwasser GmbH schad- und klaglos zu halten.

13. Haftung der Wildwasser GmbH:

13.1. Die Wildwasser GmbH haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen und erfolgt die Benutzung der Vienna Watersports Arena als sportliche Aktivität auf eigene Gefahr des Nutzers.

13.2. Hiervon unberührt bleiben Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens.

14. Datenschutz:

14.1. Die vom Nutzer im Rahmen seiner Bestellung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) verwendet. Mit der Buchung/dem Vertragsabschluss erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm anlässlich der Buchung angegebenen und während der aufrechten Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG) einverstanden.

14.2. Personenbezogene Daten des Nutzers werden nur erhoben, sofern und soweit der Nutzer solche Daten bei der Nutzung des Online-Shops bzw. bei Buchung einer Leistung der Wildwasser GmbH mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgen nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen der Wildwasser GmbH und dem Nutzer notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

14.3. Der Nutzer hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

14.4. Der Inhalt dieser datenschutzrechtlichen Unterrichtung ist für den Nutzer unter www.viennawatersportsarena.at bei den AGB online abrufbar.

14.5. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Nutzerdaten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten können an die Wildwasser GmbH unter der Anschrift Vienna Watersports Arena, Steinspornbrücke 1, 1220 Wien gerichtet werden.

14.6. Der Vertragstext (Bestelldaten und AGB) wird bei der Wildwasser GmbH gespeichert. Die Speicherung ist jedoch befristet, der Nutzer hat deshalb selbst für einen Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung zu sorgen.

15. Schlussbestimmungen:

15.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

15.2. Sollten einzelne Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.3. Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Vienna City Wildwasser Betriebs-GmbH, soweit der Nutzer nicht Verbraucher iSd KSchG ist. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

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